THW 3 - Evakuierung

Evakuierung nach Bombenfund

Symbolbild

Bei Bauarbeiten wurde am frühen Freitagvormittag in unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke Karlsruhe-Basel eine 250 kg Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden.

Nachdem der Kampfmittelräumdienst die Bombe inspiziert hatte, wurde entschieden, dass der Explosivkörper kontrolliert gesprengt werden muss.

In Folge dessen wurden mehrere THW Ortsverbände für Evakuierungsmaßnahmen angefordert. Um 16:37 Uhr erfolgte die Alarmierung für die OV-Führung, des Zugtrupps, die Bergung und die Fachgruppe Notversorgung des THW Ortsverbands Baden-Baden. Bald darauf rückten die Kräfte zum Bereitstellungsraum nach Rastatt aus.

Die Aufgabe an die Einsatzkräfte lautete, die örtlichen Kräfte bei den Evakuierungsmaßnahmen von rund 5.000 Personen zu unterstützen. Betroffen waren u.a. folgende Gebiete: Niederbühl (ohne Förch), Teile der Münchfeld-Siedlung und des Leopoldsplatzes.

In einem Radius von rund einem Kilometer sollte sich zum Zeitpunkt der Sprengung keine Person mehr aufhalten. Nachdem sichergestellt war, dass die vorläufige Evakuierung abgeschlossen war, sprengten die Fachleute des Kampfmittelräumdienstes um ca. 23:15 Uhr die Fliegerbombe.

Im Anschluss daran sind die THW Einsatzkräfte der THW OV Baden-Baden und Rastatt gemeinsam zum Sprengort gefahren um den Sprengkrater mit Gitterzäunen abzusichern.

Neben dem eigenen OV befanden sich folgende THW OV im Einsatz:

  •  THW OV Rastatt
  •  THW OV Bühl

Der Einsatz konnte gegen 01:00 Uhr beendet werden. Es befanden sich 17 Helfer mit der Stärke 1/3/13/17 im Einsatz.

Fahrzeuge:

  • Mannschaftstransportwagen Zugtrupp
  • Mannschaftstransportwagen ÖGA
  • KEF Beleuchtung
  • PKW ÖGA

Wir bedanken uns für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit zwischen allen Hilfsorganisationen.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: