Wie sieht es mit Urlaub aus?

Ihnen stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.

Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können. Zu den genauen Bedingungen der Urlaube und Dienstbefreiungen erfahren Sie mehr beim THW-Ortsverband in Ihrer Nähe.